Hepatitis A

Die HAV-Antikörperbestimmung (Anti-HAV) wird als Suchtest bei Verdacht auf frische oder abgelaufene Infektion durchgeführt. Nachgewiesen werden IgG- und IgM-Antikörper zusammen in einem Test. Anti-HAV kann bei Auftreten der ersten Symptome noch negativ sein. Die Bestimmung kann prinzipiell auch zur Überprüfung der Immunität vor einer geplanten Impfung verwendet werden. Wegen der geringen Durchseuchung in unserer Population ist dies vor einer Impfung jedoch nicht sinnvoll. Eine Kontrolle nach Impfung wird generell nicht empfohlen.
 
Die gezielte Bestimmung von HAV-IgM-Antikörpern dient zum Nachweis der frischen Infektion. Es ist zu beachten, dass der Parameter bis zu zwei Jahre nach einer Hepatitis A nachweisbar bleiben kann. Anti-HAV-IgM wird passager auch nach Impfung positiv. Die Bestimmung von HAV-RNA kann aus Stuhl zur Abklärung der Infektiosität des Patienten, beispielsweise vor der Entlassung in eine Gemeinschaftsunterkunft, durchgeführt werden. In seltenen Fällen ist die Bestimmung von HAV-RNA im Stuhl sinnvoll bei ganz akuten Infektionen, bevor spezifische Antikörper im Serum nachweisbar werden. Das Gleiche gilt für den Nachweis aus Blut.

Hinweis zur Meldepflicht bei akuter Virushepatitis A

Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod sind nach §6 IfSG durch den feststellenden Arzt namentlich meldepflichtig. Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Der direkte oder indirekte Erregernachweis ist nach §7 IfSG durch das feststellende Labor meldepflichtig.

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