Namentliche Meldung bei Krankheitsverdacht, Erkrankung an sowie Tod:
Namentliche Meldung bei Erkrankung und Tod:
Namentliche Meldung bei Krankheitsverdacht und Erkrankung an:
Namentliche Meldung bei:
Nichtnamentliche Meldung bei Erkrankung und Tod (NICHT bei Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb Bayerns):
Nichtnamentliche Meldung als Ausbruch bei: